Verhaltensrichtlinie (Code of Conduct)

I. Präambel

Diese Verhaltensrichtlinie (Code of Conduct) gilt für die Anton Weiss GmbH, deren Unternehmensführung sowie für deren Mitarbeiter und soll als Grundlage für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Anton Weiss GmbH dienen.

Die in dieser Verhaltensrichtlinie beschriebenen ethischen Leitlinien beruhen insbesondere auf den Grundsätzen des UN Global Compact, den ILO-Konventionen, auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, auf den UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen sowie auf den OECD-Richtlinien für internationale Unternehmen.

Die nachfolgenden Ziffern II bis V bilden Mindeststandards und sollen Situationen vorbeugen, die die Integrität des Unternehmens und seiner Mitarbeiter infrage stellen können.

Die Anton Weiss GmbH beachtet die Grundsätze des Global Compact und wirkt in seiner Geschäftsführung auf deren Zielerreichung hin.

II. Allgemeine Grundsätze, Recht und Gesetz

Die Anton Weiss GmbH verpflichtet sich in allen unternehmerischen Aktivitäten ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.

Die Anton Weiss GmbH verpflichtet sich bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen, die jeweils geltenden Gesetze sowie sonstigen maßgeblichen Bestimmungen der Länder, in denen sie tätig ist, zu beachten. Geschäftspartner sind fair zu behandeln. Verträge werden eingehalten, wobei Veränderungen der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

III. 1. Korruption / Kartellrecht / Zwangsarbeit / Kinderarbeit

a) Korruption

Im Umgang mit Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten) und staatlichen Institutionen werden die Interessen des Unternehmens und die privaten Interessen von Mitarbeitern auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt. Handlungen und (Kauf-)Entscheidungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen.

Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist einzuhalten. Unter anderem ist Folgendes zu beachten:

Straftaten im Zusammenhang mit Amtsträgern:

Die Gewährung persönlicher Vorteile (insbesondere geldwerter Art wie Zahlungen und Darlehen einschließlich der Gewährung kleinerer Geschenke über einen längeren Zeitraum) durch die Anton Weiss GmbH und deren Mitarbeiter an Amtsträger (wie Beamte oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst) mit dem Ziel, Vorteile für die Anton Weiss GmbH oder sich selbst oder Dritte zu erlangen, sind nicht erlaubt.

Straftaten im Geschäftsverkehr:

Geldwerte persönliche Vorteile als Gegenleistung für eine Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr dürfen weder angeboten, versprochen, gewährt noch gebilligt werden. Ebenso dürfen im Umgang mit Geschäftspartnern persönliche Vorteile von Wert weder gefordert noch angenommen werden. Die Anton Weiss GmbH muss ihren Mitarbeitern auferlegen, dass sich diese keine entsprechenden Vorteile versprechen lassen.

Geschäftsführung und Mitarbeiter der Anton Weiss GmbH dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall bei Geschenken und Einladungen, die sich im Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen.

Die Anton Weiss GmbH kann eine verbindliche Richtlinie zur Annahme und Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Bewirtung und Veranstaltungen erlassen. Hierin können Ausnahmen hinsichtlich angemessener geringwertiger und symbolhafter Geschenke, angemessener Geschäftsessen und Veranstaltungen des eigenen Unternehmens wie von Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten) geregelt werden. Die Richtlinie ist transparent innerhalb der Anton Weiss GmbH wie gegenüber bestehenden und potenziellen Geschäftspartnern zu kommunizieren (Veröffentlichung).

Die Anton Weiss GmbH soll einen Ansprechpartner zur Verfügung stellen, der kontaktiert werden kann, wenn Mitarbeiter der Anton Weiss GmbH sich in einem Interessenkonflikt befinden, oder diese unsicher sind, ob ein Interessenkonflikt gegeben ist oder entstehen könnte.

b) Verhalten gegenüber Wettbewerbern (Kartellrecht)

Die Anton Weiss GmbH achtet den fairen Wettbewerb. Daher hält die Anton Weiss GmbH die geltenden Gesetze ein, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die geltenden Kartellgesetze und sonstige Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs.

Im Umgang mit Wettbewerbern verbieten diese Regelungen insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, Verkaufsgebiete oder Kunden zuteilen oder den freien und offenen Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern. Ferner verbieten diese Regelungen Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen (Preis- und Konditionenbestimmung).

Im Hinblick darauf, dass die Abgrenzung zwischen verbotenen Kartellen und zulässiger Zusammenarbeit problematisch sein kann, soll die Anton Weiss GmbH für ihre Mitarbeiter einen Ansprechpartner zur Verfügung stellen, der in Zweifelsfragen kontaktiert werden kann.

c) Zwangsarbeit und Menschenhandel

Die Anton Weiss GmbH lehnt jegliche Form von Zwangsarbeit und Menschenhandel ab.

d) Kinderarbeit

Die Anton Weiss GmbH beachtet die Regelungen der Vereinten Nationen zu Menschen- und Kinderrechten. Die Anton Weiss GmbH verpflichtet sich insbesondere, das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation) sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation) einzuhalten. Sieht eine nationale Regelung betreffend Kinderarbeit strengere Maßstäbe vor, so sind diese vorrangig zu beachten.

III. 2. Grundsätze zur sozialen Verantwortung

a) Menschenrechte

Die Anton Weiss GmbH respektiert und unterstützt die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte.

b) Diskriminierung

Die Anton Weiss GmbH verpflichtet sich, im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jeder Form von Diskriminierung entgegenzutreten. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Mitarbeitern aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Neigung.

c) Gesundheitsschutz

Die Anton Weiss GmbH gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen Bestimmungen. Die Anton Weiss GmbH unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.

d) Faire Arbeitsbedingungen

Die Anton Weiss GmbH achtet das Recht auf Vereinigungsfreiheit und der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze.

e) Umweltschutz

Die Anton Weiss GmbH ist dem Ziel des Umweltschutzes für die heutigen und künftigen Generationen nachhaltig verpflichtet. Gesetze, die zum Schutze der Umwelt erlassen wurden, sind zu beachten. Die Anton Weiss GmbH geht sparsam mit Ressourcen um und hält die Einwirkung auf die Umwelt gering. Die Anton Weiss GmbH unterstützt umweltbewusstes Handeln der Mitarbeiter.

f) Geschäftsgeheimnisse

Die Anton Weiss GmbH verpflichtet ihre Mitarbeiter, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu beachten. Vertrauliche Informationen sowie vertrauliche Unterlagen dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass hierzu eine Befugnis erteilt wurde oder es sich um öffentlich zugängliche Informationen handelt.

IV. Lieferanten

Die Anton Weiss GmbH ist aufgefordert, die Grundsätze dieser Verhaltensrichtlinie Abschnitt III 1. und 2. seinen unmittelbaren Lieferanten zu vermitteln, die Einhaltung der Inhalte der Verhaltensrichtlinie Abschnitt III 1. und 2. bei seinen Lieferanten bestmöglich zu fördern und diese aufzufordern, die Verhaltensrichtlinie Abschnitt III 1. und 2. ebenfalls zu befolgen.

Die Anton Weiss GmbH ist ferner aufgefordert, ihren Lieferanten zu empfehlen, ihrerseits ihre Lieferanten aufzufordern, die Verhaltensrichtlinie zu befolgen. Ferner verpflichtet sich die Anton Weiss GmbH, die Grundsätze und Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu erfüllen und einzuhalten und bestmöglich in ihrem beruflichen Alltag zu implementieren.

V. Einhaltung

Die Anton Weiss GmbH behält sich das Recht vor, für sich und ihre Mitarbeiter weitergehende Verhaltensrichtlinien mit höheren Anforderungen an ethisches Handeln einzuführen.

Die Anton Weiss GmbH verpflichtet sich, ihre Beschäftigten die in dieser Verhaltensrichtlinie geregelten Inhalte und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen bekannt zu machen.

Die Anton Weiss GmbH verpflichtet sich, insbesondere durch Gestaltung und ggf. Anpassung von Richtlinien und Prozessen darauf hinzuwirken, dass das Unternehmen den Grundsätzen dieser Verhaltensrichtlinie entspricht.

Die Anton Weiss GmbH hat durch geeignete organisatorische Vorkehrungen darauf hinzuwirken, dass die Verhaltensrichtlinie durch die Anton Weiss GmbH sowie deren Geschäftsführung eingehalten wird. Dies geschieht insbesondere durch die Einführung und Aufrechterhaltung angemessener Kontrollen und Plausibilitätsprüfungen.

ANHANG

United Nations Global Compact

Die zehn Prinzipien:

Die Prinzipien des Global Compact beruhen auf einem weltweiten Konsens, der sich herleitet aus

  • der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
  • der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
  • der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung und
  • dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption

Der Global Compact verlangt von den Unternehmen, innerhalb ihres Einflussbereichs einen Katalog von Grundwerten auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung anzuerkennen, zu unterstützen und in die Praxis umzusetzen:

Menschenrechte

1. Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und

2. sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen

Arbeitsnormen

3. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie ferner für

4. die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit,

5. die Abschaffung der Kinderarbeit und

6. die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten.

Umweltschutz

7. Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen,

8. Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen, und

9. die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.

Korruptionsbekämpfung

10. Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.

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